Behinderung im Straßenverkehr vermeiden

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen an engen Straßenstellen auch ohne Verbotsschild nicht gestattet ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO). Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m muss freibleiben, damit Müll- und insbesondere Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können.
Ebenso bitten wir zu beachten, dass auch Hecken und Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze ragen dürfen.

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