Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse kommt dabei große Bedeutung zu. Nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2025-2030) einen Be-richt an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält.
Das FFH-Monitoring ist eine wesentliche Grundlage dieses Berichts und dient der Überwachungspflicht nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie. In diesem Zusammenhang besteht für Bayern die Notwendigkeit, die Insekten-, Amphibien-, Reptilien- und Pflanzenarten (inkl. Moose) nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen.
Das Monitoring erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Dabei befinden sich auch in unserem Gemeindegebiet eine oder mehrere dieser Stichprobenflächen einer oder mehrerer Arten. Sie werden von April 2025 bis Oktober 2028 aufgesucht und bewertet. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für die entsprechenden Erhebungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für Wald-Lebensraumtypen und einige Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zuständig. Es kann aus diesem Grunde zur parallelen Bearbeitung von Schutzgütern durch LfU und LWF in unserem Gemeindegebiet kommen, worüber Sie durch die zuständige Behörde jeweils eigens informiert werden. Für diese eventuellen mehrfachen Benachrichtigungen wird um Verständnis gebeten.
Für Rückfragen stehen Ihnen am LfU Herr Marcel Ruff (Tel. 0821/9071-2914) und Herr Dr. Fridtjof Munck (Tel. 08821/94301-20) für die Pflanzen, Frau Dr. Katrin Besenius (Tel. 0821/9071-2014) für die Insekten und Herr Max Prietzel (Tel. 0821/9071-2912) für die Amphibien, Reptilien und Muscheln zur Verfügung.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.