Information zum neuen Grundsteuerbescheid

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.12.2024 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei 425 % zu belassen und den Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute, gewerblich und privat genutzte Grundstücke auf 350 % zu senken.

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die neuen Grundsteuerbescheide wurden inzwischen versendet und werden Ihnen in Kürze zugehen. Hier ein paar zusätzliche Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid.

 

Verfahren:

Zum Stichtag 01.01.2022 wurde von Ihnen die Grundsteuerklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt hat diese Erklärung bewertet und hat Ihnen und der Gemeinde einen Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag übermittelt. Dieser Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt Ihre neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

 

Hebesatz:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B lag in der Gemeinde bis zum 31.12.2024 bei 425 %.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.12.2024 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei 425 % zu belassen und den Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute, gewerblich und privat genutzte Grundstücke auf 350 % zu senken.

 

Weiteres Vorgehen:

Die Gemeinde ist bei der Berechnung Ihrer neuen Grundsteuerschuld an den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt gebunden.

 

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Bescheid über die Höhe des Grundsteuermessbetrages vom Finanzamt fehlerhaft ist oder eine Änderung erforderlich wäre (z.B. Sie sind nicht der Grundstückseigentümer, es wurde eine Schätzung durchgeführt, der Messbetrag ist zu hoch, die falsche Grundsteuerart A/B wurde angesetzt), dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Die zuständigen Ansprechpartner des Finanzamtes finden Sie auf Ihrem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.

 

Wenn eine Änderung Ihres Namens, Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung notwendig ist, dann setzen Sie sich bitte mit unseren zuständigen Sachbearbeiterinnen für Grundsteuer in Verbindung:

Frau Mayr, 08207/9600-38 (Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Frau Niczkowiak, 08207/9600-21 (Montag und Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr)

 

Weitere Informationen:

Bereits erteilte SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit.

Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändern Sie diesen bitte rechtzeitig ab.

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