Schädlingsbekämpfung
Rattenbekämpfung
Ein verstärkter Rattenbefall auf einem Grundstück oder Gelände ist meldepflichtig und muss dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden, da Ratten Infektionskrankheiten übertragen und gegebenenfalls sogar große Sachschäden verursachen können.
Die Rattenbekämpfung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Affing kostenlos.
Betroffene Anwohner werden gebeten, einen Befall direkt an die beauftragte Firma Hawlik & Hawlik GmbH Schädlingsbekämpfung in Gablingen (Telefon 08230/891450; Email: info@hawlikgmbh.de) oder an die Gemeinde Affing (Telefon 08207/9600-0; Email: gemeinde@affing.de).
Wespen und Hornissen
Nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz sind Wespen und Hornissen "besonders geschützt". Sie dürfen nicht grundlos gestört, beeinträchtigt, belästigt oder gar getötet werden. Es kann aber Fälle geben, in denen sich Mensch und Tier in die Quere kommen. Dann ist zu prüfen, ob Nester mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entfernt oder versetzt werden können.
Bei Fragen können Sie sich an den Hornissenbeauftragten des Landkreises Aichach-Friedberg wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Landkreises.
Die örtlichen Feuerwehren übernehmen die Wespen- oder Hornissennestentfernung NICHT.


